FFP-Maskenpflicht ab dem 01. Oktober
Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Oktober 2022 eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten von u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens gilt – so auch für unsere Medizin- und Therapie-Einrichtungen.
Bitte denken Sie daran, eine FFP2-Maske mit sich zu führen und diese innerhalb unserer Räumlichkeiten zu tragen.
Vielen Dank!
Ihr medizinundtherapie-Team